Anschlüsse „Pioneer DDJ-SX3“:
Folgende Anschlüsse bietet mein DJ-Kontroller (zum Vergrössern auf das Bild klicken):
MASTER OUT: Anschluss für an die Anlage (PA / Verstärker & Boxen) - mittels 2x XLR- oder 2x Cinch-Kabel
(RCA)
BOOTH OUT: Anschluss für die Monitor-Boxen - mittels 2x Jack/Klinken-Kabel (6,35mm mono)
Technik:
Ich bringe folgendes DJ-Equipment (Player & Mischpult) selber mit: Pioneer DDJ-SX3 – DJ-Kontroller (Anschlüsse siehe Bild weiter unten), Laptop,
ein Mikrofon sowie ein Kopfhörer. Der Veranstalter sorgt für folgendes: PA, d.h. Verstärker/Boxen, sowie wenn möglich min. eine Monitor-Boxe und für das passende Licht. Bitte lasst vom Techniker
gleich die richtigen Anschlusskabel von der PA zum DJ-Pult legen (2x XLR & 1x Klinke für Monitor). Danke! Wichtig: Ich kann nicht auch die Bedienung der Lichtanlage
übernehmen.
DJ-Desk:
Mein DJ-Kontroller hat folgende Masse: 664mm x 354mm. Dies wäre dann auch die Mindestplatz-Anforderung. Falls bereits ein DJ-Desk mit vollem Equipment besteht, bräuchte ich einfach diesen
zusätzlichen Platz, um meinen Kontroller hinzustellen & ihn am bestehenden Mischpult anzuschliessen (mittels 2x Cinch/RCA-Kabel).
Bühne:
Die Bühne muss waagrecht und ohne Unebenheiten sein. Masse Bühne: min. 2x2m (BxT), 1 DJ-Tisch/Festbank nach Möglichkeit mit schwarzem Stoff abgehängt. Größe Tisch/Festbank: min. 1,5x0,8m, Höhe:
ca. 0,8m. Min. 1 Stromanschluss 220 Volt, auf der Bühne (nahe dem DJ-Desk), welcher von nichts anderem benützt wird. Der Veranstalter hat ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass der
DJ-Tisch von Diebstahl, Beschädigungen und Auslehren von Getränken durch die Besucher geschützt ist.
Catering:
Getränke und evtl. Imbiss für den DJ (im angemessenen Rahmen) gehen zu Lasten des Veranstalters.
Zufahrt:
Der Veranstalter sorgt für ungehinderte Zufahrt zur Bühne. Er beschafft gegebenenfalls Sonder- u/o Durchfahrts-Genehmigungen und sendet sie vorgängig zu. Er stellt in unmittelbarer Nähe der Bühne
1 Parkplatz für einen PKW zur Verfügung.
Sicherheit:
Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass Bühne, Equipment & Tonanlage während kurzer Abwesenheiten (Verpflegung, Toilettengänge, etc.) vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Bei Open-Air
sowie bei Zeltveranstaltungen müssen Bühne, Equipment & Tonanlage von oben und seitlich vor Nässe und Sturm geschützt werden.